Mahnbescheid

Das Mahnbescheidsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, welches auf das Erlangen eines vollstreckbaren Titels ausgerichtet ist. Das Mahnverfahren wird für den Gläubiger schnell, einfach und kostengünstig ohne Verhandlung durchgeführt.

Gerichtlicher Mahnbescheid

Gerichtlicher Mahnbescheid

Der Mahnbescheid kann durch den Gläubiger selbst oder einen Bevoll-mächtigten beantragt werden. Durch die Beantragung eines Mahnbescheids wird das  gerichtliche Verfahren in Gang gesetzt.
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Elektronischer Mahnbescheid

Elektronischer Mahnbescheid

Bei dem elektronischen Mahnbescheid können die Daten direkt online in ein Formular eingegeben werden. Der Vorteil: Die Daten werden bei ihrer Eingabe sofort inhaltlich überprüft.
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Titellangzeitüberwachung

Titellangzeitüberwachung

Damit in das Vermögen des Schuldners vollstreckt werden kann, wird ein Titel benötigt. Dieser Titel kann entweder im Mahn- oder im Klageverfahren erlangt werden. Titel bewahren 30 Jahre ihre Gültigkeit.
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